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   BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77   

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BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77 (https://dejure.org/1979,2613)
BAG, Entscheidung vom 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77 (https://dejure.org/1979,2613)
BAG, Entscheidung vom 14. November 1979 - 4 AZR 1099/77 (https://dejure.org/1979,2613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Knappschaftsangestelltentarifvertrag - Anspruch auf Höhergruppierung - Eingruppierung in bestimmte Vergütungsgruppe - Tarifliche Mindestvergütung - Auszuübende Tätigkeit - Tarifliche Mindestvergütung - Bewährungsaufstieg - Direktionsrecht des Arbeitgebers - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 32, 175
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 16.05.1979 - 4 AZR 607/77

    Meister - Selbständigkeit - Leiter der Elektrowerkstatt - Landeskrankenhauses -

    Auszug aus BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77
    Es gilt hier dasselbe, was der Senat zu aufeinander aufbauenden Vergütungsgruppen entschieden hat, wenn der Arbeitnehmer Vergütung nach einer höheren Vergütungsgruppe begehrt: In diesen Fällen müssen die Gerichte zwar die Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Vergütungsgruppen prüfen, es genügt aber eine pauschale Überprüfung, wenn die entsprechenden Tatsachen unstreitig sind (vgl. Urteil des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 607/77 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des BAG vorgesehen).

    Bei der pauschalen Überprüfung, ob die Klägerin selbständige Leistungen erbringt, ist zu beachten, daß selbständige Leistungen eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistungen einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenkreises erfordern (vgl. Urteil des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 607/77 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des BAG vorgesehen, und vom 19 April 1978, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975» auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77

    Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige

    Auszug aus BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77
    Das ist Jedoch unzulässig (vgl. die Urteile des Senats vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des BAG vorgesehen, und vom 31» Mai 1972, AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 310/71

    Feststellungsklage - Fallgruppe einer Vergütungsgruppe - Inhalt des

    Auszug aus BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77
    Das ist Jedoch unzulässig (vgl. die Urteile des Senats vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des BAG vorgesehen, und vom 31» Mai 1972, AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.05.1979 - 4 AZR 576/77

    Internationale Ferienkurse - Arbeitsvorgang - Entsprechende Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77
    Dies steht nicht im Widerspruch zum Begriff des "Arbeitsvorganges" i. S. von § 22 RnAT (= BAT), den der Senat als einen feststehenden abstrakten und von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriff an sieht, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte in vollem Umfange durch das Revisionsgericht überprüft wer den kann (vgl. die Urteile des Senats vom 23. Mai 1979 - 4 AZR 576/77 und 16. Mai 1979 AZR 680/77 -» beide zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des BAG vorgesehen).
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

    Auszug aus BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77
    Im übrigen liegt beim unbestimmten Rechtsbegriff die Bewertung im Beurteilungsspielraum des Tatrichters (BAG 2, 175 AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG).
  • BAG, 14.02.1979 - 4 AZR 414/77

    Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten - Arbeitsvorgänge - Erteilung

    Auszug aus BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77
    Danach dürfen Zusammenhangstätigkeiten (= Zusammenhangsarbeiten) nicht von den dazu gehörigen Tätigkeiten getrennt und als selbständige Arbeitsvorgänge bewertet werden (vgl. Urteil des Senats vom 14. Februar 1979 - 4 AZR 414/77 -> zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des BAG vorgesehen).
  • BAG, 16.08.1966 - 1 AZR 373/65

    Tätigkeitsmerkmal eines Tarifvertrages - Heraushebende Tätigkeit - Vergleich -

    Auszug aus BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77
    Bei der pauschalen Überprüfung, ob die Klägerin selbständige Leistungen erbringt, ist zu beachten, daß selbständige Leistungen eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistungen einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenkreises erfordern (vgl. Urteil des Senats vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 607/77 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk des BAG vorgesehen, und vom 19 April 1978, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975» auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77
    Der Begriff der Zusammenhangstätigkeit ist - wie zahlreiche tarifliche Tätigkeitsmerkmale - ein unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Revisionsgericht nur darauf hin überprüft werden kann, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist oder das Tatsachengericht bei der Subsumtion der einzelnen Tatsachen unter diesen Begriff gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, oder ob seine Bewertung wegen Außerachtlassung wesentüclar Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA; BAG 5, 38 - AP Nr. 27 zu § 3 TOA; BAG 6, 36 = AP Nr. 38 zu § 3 TOA; BAG 7> 64 = AP Nr. 45 zu § 3 TOA; BAG 12, 36 - AP Nr. 81 zu § 3 TOA; BAG AP Nr. 19 und 29 zu § 3 TOA).
  • BAG, 15.11.1961 - 4 AZR 227/61

    Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit - Besonders verantwortliche Stellung

    Auszug aus BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77
    Der Begriff der Zusammenhangstätigkeit ist - wie zahlreiche tarifliche Tätigkeitsmerkmale - ein unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Revisionsgericht nur darauf hin überprüft werden kann, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist oder das Tatsachengericht bei der Subsumtion der einzelnen Tatsachen unter diesen Begriff gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, oder ob seine Bewertung wegen Außerachtlassung wesentüclar Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA; BAG 5, 38 - AP Nr. 27 zu § 3 TOA; BAG 6, 36 = AP Nr. 38 zu § 3 TOA; BAG 7> 64 = AP Nr. 45 zu § 3 TOA; BAG 12, 36 - AP Nr. 81 zu § 3 TOA; BAG AP Nr. 19 und 29 zu § 3 TOA).
  • BAG, 16.10.1957 - 4 AZR 257/55
    Auszug aus BAG, 14.11.1979 - 4 AZR 1099/77
    Der Begriff der Zusammenhangstätigkeit ist - wie zahlreiche tarifliche Tätigkeitsmerkmale - ein unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Revisionsgericht nur darauf hin überprüft werden kann, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist oder das Tatsachengericht bei der Subsumtion der einzelnen Tatsachen unter diesen Begriff gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, oder ob seine Bewertung wegen Außerachtlassung wesentüclar Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA; BAG 5, 38 - AP Nr. 27 zu § 3 TOA; BAG 6, 36 = AP Nr. 38 zu § 3 TOA; BAG 7> 64 = AP Nr. 45 zu § 3 TOA; BAG 12, 36 - AP Nr. 81 zu § 3 TOA; BAG AP Nr. 19 und 29 zu § 3 TOA).
  • BAG, 08.06.1960 - 4 AZR 38/59

    Einzeltätigkeiten - Zusammengesetzter Aufgabenbereich - Beurteilung nach

  • BAG, 05.03.1958 - 4 AZR 482/55

    Nachprüfung durch Revisionsgericht - Revisionszulassung - Berufungsgericht -

  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83

    Eingruppierung von BAföG-Sachbearbeiter - Einteilung einer Tätigkeit -

    Ein solcher Antrag ist jedoch unzulässig (vgl. BAG 32, 175, 179 ff. = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 KnAT; BAG Urteil vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 ABR 28/94

    Außerordentliche Änderungskündigung eines Betriebsratsmitglieds -

    bb) Eine Aufspaltung der unternehmerischen Entscheidung in die Abschaffung bzw. Veränderung der Tätigkeit einerseits und deren Vergütung andererseits ist auch aus Rechtsgründen ausgeschlossen, weil die Tätigkeit im Verkauf unter Einschluß des Kassierens einer bestimmten Vergütungsgruppe zugeordnet ist (hier: Gehaltsgruppe I des Gehalts- und Lohntarifvertrages für den Einzelhandel), so daß sich eine Eingruppierung automatisch aus der übertragenen Tätigkeit ergibt (sog. Vergütungsautomatik, ständ. Rechtsprechung des BAG vgl. z. B. BAGE 7, 182 = AP Nr. 47 zu § 3 TOA und BAGE 32, 175 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 KnAT).
  • BAG, 14.09.1994 - 4 AZR 793/93

    Eingruppierung einer Orthoptistin in Frühförderstelle für Sehgeschädigte

    Die Zusammenhangstätigkeit ist vielmehr der Hauptarbeit zuzurechnen und wie diese zu bewerten (Senatsurteil vom 14. November 1979 - 4 AZR 1099/77 - BAGE 32, 175 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 KnAT).
  • BAG, 11.06.1986 - 4 AZR 176/85

    Eingruppierung des Lohns eines Oberkochs mit Weisungsbefugnis gegenüber zwei

    II SV 2 a zu zahlen (BAG, Urteil vom 14. November 1979 - 4 AZR 1099/77 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 KnAT; Urteil vom 9. Juli 1980 - 4 AZR 579/78 - AP Nr. 14 zu § 23 a BAT).
  • BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 309/86
    Diese Gegenüberstellung zeigt, daß sich die Beurteilung des Landesarbeitsgerichts im Ergebnis auch nach der geänderten Rechtsprechung des Senats als zutreffend erweist, zumal auch das beklagte Studentenwerk davon ausgeht, daß die Klägerin bei der Erläuterung der Entscheidungen (Nr. 10), der Vorbereitung der Entscheidung über Widersprüche (Nr. 11), der Vorbereitung von Entscheidungen außergewöhnlicher Art (Nr. 12) und im Bereiche der eigentlichen Bearbeitung der Förderungsanträge (Nr. 3) jeweils ohne quantitative Beschränkung selbständige Leistungen zu erbringen hat und Zusammenhangstätigkeiten nach der ständigen Rechtsprechung des Senats beim Umfang der selbständigen Leistungen mit zu berücksichtigen sind (BAG Urteil vom 16. August 1966 - 4 AZR 366/65 - AP Nr. 5 zu §§ 22, 23 BAT, vom 19. November 1979 - 4 AZR 1099/77 - AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 KnAT) Im übrigen geht das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Begriff der selbständigen Leistungen aus, indem es im Sinne der Legaldefinition der Tarifvertragsparteien ein selbständiges Erarbeiten der Ergebnisse unter Entwicklung eigener geistiger Initiative fordert und eine lediglich leichte geistige Arbeit 16.
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 537/79
    Damit würde nur über ein einzelnes Anspruchselement entschieden (vgl. BAG 32, 175 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 KnAT; BAG AP Nr. 14 zu § 23 a BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG vom 2. Dezember 1981 - 4 AZR 383/79 - [demnächst] AP Nr. 6 zu § 75 BPersVG).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 39/81
    Ein solcher Klageantrag ist aber unzulässig (vgl. BAG 32, 175, 179 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 2i> KnAT).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 303/83
    Ein solcher Antrag ist jedoch unzulässig (vgl. BAG 32, 175, 179 ff. = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 KnAT; BAG Urteil vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
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